Blutdruck App auf Rezept
Ab 2020 soll es möglich sein eine Blutdruck-App auf Rezept zu erhalten. Die Kosten hierfür werden von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Digitales Versorgungsgesetz (DVG)
Im Juli 2019 brachte das deutsche Gesundheitsministerium das Digitale Versorgungsgesetz auf den Weg. Das DVG soll die Digitalisierung der Gesundheitsbranche beschleunigen. Zu den Vorhaben zählen Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden sowie eine staatliche Datenbank für den Austausch von Gesundheitsdaten, die sogenannte Digitale Patientenakte.
Am 7. November 2019 wurde das Digitale Versorgungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Das DVG wird anschließend noch im Bundesrat debattiert, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz wird somit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Umsetzung
Genaue Details zur Umsetzung des Gesetzes stehen derzeit noch nicht fest.
Sicher ist dennoch: Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Künftig sollen diese Patienten entlastet werden. Werden Apps vom Arzt per Rezept verschrieben, so sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten hierfür zu erstatten.
Zur Zulassung von Gesundheits-Apps wird eine Kontrolleinheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Evaluiert werden sollen hierbei Datenschutz und Datensicherheit, Nutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit der Apps.
Daraus folgt, dass nicht jede App auf Rezept verschrieben werden kann. Dies ist auch gut und richtig, um einen sicheren und zuverlässigen Umgang mit Kundendaten und Sozialbeiträgen zu gewährleisten.
Das Team hinter Cora Health steht bereits in Kontakt mit dem BfArM, um es Cora Health Nutzern baldmöglichst zu ermöglichen, unsere beliebte Blutdruck-App auf Rezept zu erhalten. Leider werden allerdings wohl noch ein paar Monate ins Land ziehen, bis dies möglich ist.